Zu prüfen bleibt, ob die verfügten Massnahmen verhältnismässig, tierschutzkonform und tauglich sind. In einem ähnlichen Fall hatte das Bundesgericht Massnahmen zu prüfen, nachdem sich ein Reiter darüber beklagt hatte, dass sein Pferd von einem Hund attackiert wurde. Der Vorfall hatte sich auf einer öffentlichen Strasse ereignet, zu welcher der Hund ungehinderten Zugang hatte. Erst- und zweitinstanzlich wurde der Halterin das Halten von Hunden auf dem ganzen Gemeindegebiet untersagt.