Der Hundehalter hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet (Art. 31 Abs. 4 TSchV). Es ist allgemein bekannt, dass und wie Hunde sich aggressiv verhalten können. Es kann sich beispielsweise um Dominanzaggression, angstbedingte Aggression, Aggression zwischen Hunden, beschützende Aggression, Beuteaggression, territoriale Aggression, Aggression im Zusammenhang mit Futter, besitzergreifende Aggression, umgeleitete Aggression und Aggression im Zusammenhang mit Spiel handeln.