der Hund ist immer an der Leine zu führen, wenn er sich ausserhalb des Domizils des Hundehalters befindet). Der Hundehalter hat bezüglich seines Hundes durch eine geeignete Fachstelle einen Wesenstest durchführen zu lassen und dem Oberamt Region Solothurn das Resultat sofort, d.h. bis spätestens am Montag, 9. Oktober 2006, mitzuteilen. Der Hundehalter hat seinen Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen und dem Oberamt Region Solothurn die Bestätigung ANIS-Datenbank bis am Montag, 9. Oktober 2006, zukommen zu lassen. Bei Nichtbefolgung der vorstehenden Weisungen oder bei einem weiteren Vorfall wird die sofortige Wegnahme des Hundes erfolgen. Nach Vorlage des Berichtes gem. Ziff.