SOG 2006 Nr. 30 § 5 VVGHH. Passanten brauchen sich von einem Hofhund keine Schädigung und auch keine Gefährdung oder Belästigung gefallen zu lassen. Die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, ist aber unverhältnismässig, sofern es sich um kein besonders aggressives Tier handelt. Die Anordnung, ein Landwirt habe seinen Hund immer an der Leine zu führen, ist wirklichkeitsfern. Beisst ein Hofhund in einer Beuteaggression einen kleinen Artgenossen zu Tode, bieten sich alternativ folgende Möglichkeiten an: ein zeitlich limitiertes Anleinen des Hundes, das Halten des Hundes in einem ausreichend dimensionierten Zwinger oder die Umzäunung des Hofareals.