Soweit er Fahrzeuge für die periodische Fahrzeugprüfung bei der Zulassungsstelle eines Kantons oder bei der TCS-Prüfstelle bereitstellte, liess er das Auto meist vom Halter selbst dort vorführen; inwieweit dies damit zusammenhängt, dass er wegen seiner doch recht umfangreichen, jedenfalls schwergewichtigen Tätigkeit als Handwerkmeister bei der Firma X. zu den Öffnungszeiten der Prüfstellen nicht disponibel ist, kann im vorliegenden Zusammenhang keine Rolle spielen.