Aus den Rechnungen der Jahre 2004–2006 ergibt sich, dass der Beschwerdeführer in den meisten Fällen an den Fahrzeugen seiner Kundschaft bloss kleinere Unterhalts- und Wartungsarbeiten (halbjährlicher Rad- oder Reifenwechsel, Auswuchten der Pneus, Ölwechsel, Ersetzen von Beleuchtung, Luft- und Ölfilter oder Zündkerzen usw., Nachfüllen von Scheibenklar oder Bremsflüssigkeit usw., Durchführen des Abgastests) sowie mehrheitlich unbedeutende Reparaturen ausführte. Soweit er Fahrzeuge für die periodische Fahrzeugprüfung bei der Zulassungsstelle eines Kantons oder bei der TCS-Prüfstelle bereitstellte, liess er das Auto meist vom Halter selbst dort vorführen;