Diese Unklarheiten haben dazu geführt, dass die Kantone eine uneinheitliche Praxis entwickelten. So stellt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern bereits auf seiner Website unter "Händlerschilder" klar, dass nur hauptberuflich geführte Betriebe einen Kollektiv-Fahrzeugausweis zugeteilt erhalten können. Dem Gesuchsformular des Kantons Basel-Landschaft ist demgegenüber zu entnehmen, dass auch nebenberuflich geführte Betriebe anspruchsberechtigt sein können. Unklar ist indes auch die Praxis des Kantons Solothurn. Im erstinstanzlichen Entscheid nimmt die MFK auf den nicht erreichten Umsatz Bezug und sieht sich deshalb zum Ausweisentzug veranlasst.