er erfülle alle Voraussetzungen. Für die Bedingung, mindestens 40 % im eigenen Betrieb tätig zu sein, fehle die gesetzliche Grundlage. (...) c) Streitig ist vorliegend einzig, ob der Beschwerdeführer den nach Ziffer 4.21 des Anhangs 4 erforderlichen Betriebsumfang erreicht. Danach muss er an mindestens 50 Fahrzeugen pro Jahr entgeltliche Reparaturarbeiten vornehmen, die Probe- oder Überführungsfahrten notwendig machen. 4.a) Dazu ist vorab festzustellen, dass Anhang 4 zur VVV und die Weisungen und Erläuterungen des EJPD teilweise an Klarheit zu wünschen übrig lassen.