Sie erteilte den Ausweis zunächst befristet bis 29. Februar 2005. S. war damals zu 80 % als Handwerkmeister bei der Firma X. tätig. Der Aufforderung, die Mehrwertsteuerabrechnung einzureichen, kam S. nicht nach. Gestützt auf die eingereichte "Erfolgsrechnung 2004" verlängerte die MFK den Ausweis trotzdem um ein Jahr bis 30. Juni 2006. In einem Schreiben führte die MFK aus, der erforderliche Umsatz werde zwar nicht erreicht, doch wolle man ihm Gelegenheit geben, in der Branche Fuss zu fassen und die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.