Aufbauten werden nicht an die Gebäudehöhe angerechnet. Danach fallen technisch bedingte Installationen, Antennen, Sonnenkollektoren, Lüftungsrohre, Kamine, Liftaufbauten und dergleichen bei der Berechnung der Firsthöhe ausser Betracht; sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen. Zu diesen Bauten und Anlagen zählen grundsätzlich Einrichtungen, die dem Gebäude selbst dienen. Vorliegend wird die Gebäudehöhe nicht verändert, denn die Dachtraufe bleibt bestehen. Es handelt sich um eine Dachaufbaute, die bei der Gebäudehöhe nicht anzurechnen ist. Die Gemeinden können eine maximale Firsthöhe festlegen. In der Zone G1 wurde keine Firsthöhe festgelegt.