Das Bauvorhaben ist zonenkonform. Dabei ist es nicht von Belang, dass die Gewerbezone von Wohnzonen umgeben ist, denn vom Turm aus werden keine Lärmemissionen in die Wohnzonen verbreitet. c) Die notwendige Anzahl Parkplätze wurde zusammen mit den bestehenden Baubewilligungen festgelegt. Die Nutzung wurde zusammen mit den Parkplätzen bewilligt. Der Turm allein erhöht die Anzahl notwendiger Pflichtparkplätze nicht. Sollten sich in der Umgebung der Gebetsräume verkehrswidrige Zustände oder, wie behauptet, übermässige Lärmimmissionen ergeben, hat es die Gemeinde in der Hand, einzugreifen.