Nr. 949 liegt in der Gewerbezone G1, wo mässig störende Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe und betriebsnotwendige Wohnungen zugelassen sind. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ES III nach der Lärmschutzverordnung. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 10,5 m. Die Firsthöhe ist nicht beschränkt. Im Gegensatz zur Zone G2, wo technische Aufbauten die Höhe eines Attikageschosses nicht übersteigen dürfen, sind die Aufbauten in der G1-Zone nicht beschränkt. Die Auswirkungen des Minaretts auf diese Gewerbezone sind unbedenklich. Das Bauvorhaben ist zonenkonform.