Eine weitere Baubewilligung wurde am 19. Januar 2005 für die Umnutzung des Estrichs erteilt (4 Zimmer für Archiv, Sitzung, Aufgabenhilfe, Sprachunterricht). b) Nach dieser Vorgeschichte kann es nicht mehr darum gehen, die Zonenkonformität der Gebetsräume zu überprüfen. Diese sind rechtskräftig bewilligt und bereits regulär in Gebrauch. Es geht nur noch darum, zu prüfen, ob dem Minarett die Bewilligung erteilt werden kann. Die Beschwerdeführer M. und S. vertreten die Meinung, durch den Bau des Minaretts würden die Gebetsräume zu einer Moschee. Es handle sich um eine Nutzungsänderung. Dem ist jedoch nicht so. Eine Kirche ist auch ohne Turm eine Kirche.