Die Legitimation der beschwerdeführenden Nachbarn ist unbestritten. Auf diese Beschwerden ist einzutreten. 2.a) Das streitige Baugesuch hat eine längere Vorgeschichte. Anlässlich eines Augenscheins im März 2003 hatte der Bauverwalter von Wangen festgestellt, dass der Verein an der Industriestrasse 2 + 4 Aufenthaltsräume mit Küche und Gebetsräume für Frauen (90 m2) und für Männer (130 m2) nutzte. Am 6. Mai 2003 bewilligte die Bau- und Planungskommission dem Verein nachträglich die genutzten Aufenthalts-, Ess-, Spiel-, Büro- und Gebetsräume in der Liegenschaft Industriestrasse 2 + 4 auf GB Nr. 949. Das Gebäude liege in einer Zone für Betriebe, die nicht in eine Wohnzone gehörten.