Die kommunale Bau- und Planungskommission lehnte das Vorhaben als unzulässig ab. Gegen diesen Beschluss erhob der Verein Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement (BJD). Dieses hiess die Beschwerde mit Bedingungen und Auflagen gut. Es seien bereits Gebetsräume von 220 m2 als zonenkonform bewilligt. Ein äusseres Symbol für die bereits bewilligten Gebetsräume tangiere die Nutzung der Zone nicht. Die Einwohnergemeinde Wangen bei Olten, M. und S. erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde der Gemeinde grösstenteils nicht ein und weist die Beschwerde der Anwohner ab. Aus den Erwägungen: 1.b) Die Gemeinde war Vorinstanz.