SOG 2006 Nr. 19 § 136 PBG, § 64 KBV. Bau eines Minaretts. Wer sich, wie die Gemeinde, am Einspracheverfahren nicht beteiligt hat, kann nicht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Ein Minarett ist in der Gewerbezone zonenkonform. Der Turm ist keine Nutzungsänderung bereits bewilligter Gebetsräume. Er ist als Dachaufbau nicht an die Gebäudehöhe anzurechnen. Sachverhalt: Im Januar 2005 reichte der Türkisch-kulturelle Verein Wangen bei Olten (künftig “Verein” genannt) das Gesuch für den Bau eines symbolischen Minaretts von 5 bzw. 6 Metern Höhe auf dem Dach seines Gemeinschaftszentrums ein. Die kommunale Bau- und Planungskommission lehnte das Vorhaben als unzulässig ab.