Diese Bestimmung lautet: “Gehwege, Trottoirs, Parkanlagen, fremde Gärten, Kinderspielplätze sowie landwirtschaftliche Kulturen während der Vegetationszeit dürfen durch Hunde nicht verunreinigt werden.” Diese Bestimmung zielt auf den Hundekot. Die Exkremente des Hundes sind nicht nur ein Ärgernis, sondern stellen auch eine Infektionsquelle dar. Die Übertragung von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Diese können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Hundekot stellt auch eine Gefahrenquelle für die Landwirtschaft dar; nämlich bei der Verunreinigung von Weideflächen.