Der Fussweg ist zwei Meter breit und befindet sich am Rande des Grundstücks. Dieses ist dem Fussweg entlang mit einer aus Bruchsteinen bestehenden Böschung versehen. Der Fussweg grenzt auf der andern Seite an das Nachbargrundstück GB Nr. 600 (Wiesland). Am Rande dieses Wieslandes bzw. am Fusswegrand steht ein Maschendrahtzaun. Der Fussweg ist bekiest. Er führt an mehreren Häusern, u.a. auch an dem des Gesuchstellers B. und dessen Ehefrau, vorbei. Der Fussweg wird viel begangen, er dient den Schulkindern auch als Schulweg. Es ist unbestritten, dass der Gesuchsgegner L. diesen Fussweg öfters benützt, wenn er mit seinem Hund unterwegs ist.