Der kantonale Denkmalpfleger stufte den Bau einer Antenne sowohl beim Schulhaus als auch beim Pfarrhaus aus seiner Sicht als unbedenklich ein. Zudem führt die Vorschrift auch beim Pfarrhaus zu einem unzweckmässigen Ergebnis. Es darf nach den Bestimmungen des Zonenreglementes von Antennen umstellt werden, auf einem kleinen Areal ist das Erstellen von Antennen aber verboten.