Dies zeigt, dass es den Planungsbehörden nicht um den Landschaftsschutz, sondern um die Verhinderung von Antennen in einem relativ kleinen Perimeter geht. Der Perimeter, wo Antennen nicht erstellt werden dürfen, ist nicht auf die Bedürfnisse des Landschafsschutzes, sondern auf diejenigen des Personenschutzes ausgerichtet. Diese Bestimmung kann mit den Bestrebungen des Landschaftsschutzes nicht begründet werden. Dasselbe gilt für den Bereich im Dorfzentrum bei der Kirche. Der kantonale Denkmalpfleger stufte den Bau einer Antenne sowohl beim Schulhaus als auch beim Pfarrhaus aus seiner Sicht als unbedenklich ein.