Dies zu Unrecht. Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen beim Schulhaus liegt zusammen mit anderen Bauzonen der Gemeinde auf einem Plateau am westlichen Zonenrand. Die Bauzonen liegen ausserhalb der Juraschutzzone, weit entfernt vom BLN-Gebiet, das geschützt werden soll. Der Übergang von der Bauzone zur Juraschutzzone wird in der Planung nicht thematisiert. Es bestehen auch keine diesbezüglichen Vorschriften. In den Zonen am westlichen Bauzonenrand kann ohne Rücksicht auf die Landschaft und die anschliessende Juraschutzzone gebaut werden. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb besonders schonend gebaut werden soll.