Dieser Bereich dient der Sicherung eines Sportplatzes. Die Zone kann, wie das bestehende Klubhaus zeigt, unter Beachtung des Zonenzweckes überbaut werden. b) Den OeBA-Zonen ist gemeinsam, dass sie im Baugebiet liegen. Den in dieser Zone zulässigen Nutzungen ist gemeinsam, dass sie einem öffentlichen Zweck dienen. Auch die Mobilfunkantennen dienen einem öffentlichen Zweck. Die Mobilfunkanbieter sind Inhaber von entsprechenden Konzessionen, die diese nicht nur berechtigen, sondern auch verpflichten, im öffentlichen Interesse liegende Dienste für die entsprechende (Grund-)Versorgung der Bevölkerung zu erbringen. Die Antennenanlage kann folglich mit einer öffentlichen Anlage verglichen werden.