SOG 2006 Nr. 20 § 138 PBG, §§ 6, 17, 18, 20, 34 und 63 KBV. Das “gewachsene Terrain” ist ein Begriff des kantonalen Rechts. Als “gewachsenes Terrain” gilt grundsätzlich das natürliche Terrain, wie es vor Baubeginn besteht (E. 3). Eine Ausnahme von den Bauvorschriften, um die nicht nachgesucht und die nicht publiziert worden ist, kann nicht erteilt werden (E. 4). Sachverhalt: Auf GB Solothurn Nr. X. am “Grafenfels” sollen Reihenhäuser erstellt werden. Das Baugrundstück liegt in einem ehemaligen Steinbruch, gemäss Zonenplan in der Wohnzone W2b (zwei Geschosse). Das Bauvorhaben wurde ohne Hinweis auf ein allfälliges Ausnahmebewilligungsgesuch am 25. November 2004 publiziert.