Sachverhalt: Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde D. publizierte im Juni 2004 folgende Verkehrsmassnahmen: „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ (2.13) mit der Zusatztafel „Zubringerdienst und Landwirtschaft gestattet“ für die Lindenstrasse ab Kirchgasse und für den Lerchenweg ab Gewerbestrasse bzw. ab Widligasse. Gegen diese Massnahmen erhoben die V. AG und die Garage K. sowie verschiedene Mitunterzeichner beim Departement des Innern erfolglos Beschwerde. Das Departement genehmigte die Verkehrsmassnahmen mit der Einschränkung, der Begriff der „Landwirtschaft“ sei auf der Zusatztafel wegzulassen.