SOG 2005 Nr. 24 Art. 3 Abs. 4 SVG. Funktionelle Verkehrsbeschränkung. Weist der rechtskräftige Strassenklassifizierungsplan eine Strecke als Fuss- und Radweg aus, so können Gewerbetreibende, die sich eine bessere verkehrsmässige Erschliessung wünschen, ein Verbot für Motorwagen und Motorräder nicht mehr abwenden. Sachverhalt: Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde D. publizierte im Juni 2004 folgende Verkehrsmassnahmen: „Verbot für Motorwagen und Motorräder“ (2.13) mit der Zusatztafel „Zubringerdienst und Landwirtschaft gestattet“ für die Lindenstrasse ab Kirchgasse und für den Lerchenweg ab Gewerbestrasse bzw. ab Widligasse.