Der Beschwerdeführer verlangt die planerische Festlegung von weiteren Verkehrsberuhigungsmassnahmen an der Hermesbühlstrasse und deren finanzielle Absicherung. Wie bereits dargestellt, wird die Hermesbühlstrasse für den motorisierten Verkehr von der Westtangente abgetrennt, denn es ist nur ein Rechtsabbiegen aus der Hermesbühlstrasse in die Westtangente möglich. Baulich wird zwischen der Hermesbühlstrasse und der Westtangente einer „Trottoirüberfahrt“ gebaut. Dies ist aus dem genehmigten Erschliessungsplan ersichtlich. Die Forderungen des Beschwerdeführers nach Verkehrsberuhigung der Hermesbühlstrasse sind weitgehend erfüllt.