Diese technisch mögliche Massnahme der Lärmdämmung wurde bisher verworfen, weil derartige Lärmdämmungsmassnahmen aus städtebaulichen Gründen an innerstädtischen Erschliessungsstrassen generell nicht angebracht werden. Die Abklärungen haben ergeben, dass Lärmschutzwände von zweimal 50 m ca. Fr. 250'000.-- kosten würden. Gemäss Rechnungsmodell wären Lärmpegelverminderungen von 1–3 dB zu erwarten. Der Beschwerdeführer findet, dies wäre besser als die Sanierung von Fenstern. Nach Meinung der Bauherrschaft stünde der Aufwand dieser Massnahme in keinem vernünftigen Verhältnis zum umweltrechtlichen Nutzen, denn sie würde dem Beschwerdeführer nur bedingt nützen.