Damit verbunden sind massive Mehrkosten von über 10 Mio. Franken gegenüber den vorgesehenen 80 Mio. Franken des Voranschlages. Die Projektänderung würde zu neuen Planungsarbeiten mit dem damit verbundenen Aufwand führen. Das überarbeitete Projekt müsste neu aufgelegt und genehmigt werden. Das Gericht selbst hat überprüfen lassen, ob zum Schutz der Hermesbühlstrasse eine Lärmschutzwand erstellt werden könnte. Diese technisch mögliche Massnahme der Lärmdämmung wurde bisher verworfen, weil derartige Lärmdämmungsmassnahmen aus städtebaulichen Gründen an innerstädtischen Erschliessungsstrassen generell nicht angebracht werden.