Fixpunkt des Projekts ist die Höhenlage der Bahngeleise SBB und RM und der Bielstrasse und die maximale Steigung von 5 % im Tunnel. Alle diese Fixpunkte können bei der Realisierung der Vorschläge des Beschwerdeführers nicht eingehalten werden. Der Tunnel ist nicht möglich, denn es ergäbe sich ein Längsgefälle von 30 % oder eine Absenkung der Bielstrasse um 5.5 m. Selbst das am Augenschein vorgestellte Projekt kann nur realisiert werden, wenn die Bielstrasse um 2 m abgesenkt und der Kreisel mit einem Gefälle von 3 % realisiert würde.