Es ist nur ein Rechtsabbiegen aus der Hermesbühlstrasse in die Westtangente möglich. Baulich werden die Küngoltstrasse und die Hermesbühlstrasse mit einer „Trottoirüberfahrt“ von der Westtangente abgetrennt. Es ist umstritten, ob es technisch und betrieblich möglich wäre, weitere Verbesserungen im Abschnitt Brücke SBB bis Knoten Weissensteinstrasse vorzunehmen. Es stellt sich zudem die Frage, ob eine entsprechende Anpassung des Projekts wirtschaftlich tragbar wäre. Der Beschwerdeführer verlangt die Abänderung des Projekts. Es ist Sache des Anlageinhabers zu beweisen, dass die Einhaltung der Planungswerte nicht möglich oder unverhältnismässig wäre.