Zur Reduktion der Lärmemissionen wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Im Weiteren sind Verkehrsberuhigungsmassnahmen vorgesehen. Zur Vermeidung von Schleichverkehr durch die Wohngebiete wird die Küngoltstrasse im Einbahnregime betrieben (s. Technischer Bericht, S. 28). In die Küngoltstrasse darf über einen Rechtsabbieger aus der Westtangente von Norden her hineingefahren werden, eine Ausfahrt in die Westtangente ist nicht vorgesehen. Die Hermesbühlstrasse wird zur Einbahnstrasse, indem sie für den motorisierten Verkehr von der Westtangente abgehängt wird. Es ist nur ein Rechtsabbiegen aus der Hermesbühlstrasse in die Westtangente möglich.