LRV sind Massnahmen zur Emissionsbegrenzung technisch und betrieblich möglich, die bei vergleichbaren Anlagen im In- oder Ausland erfolgreich erprobt sind oder bei Versuchen erfolgreich eingesetzt wurden und nach den Regeln der Technik auf andere Anlagen übertragen werden können. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist eine zusätzliche Voraussetzung, damit eine Massnahme gestützt auf das Vorsorgeprinzip gefordert werden kann.