Nach den Modellrechnungen wird angenommen, dass auch im Jahre 2018 der Planungswert tagsüber eingehalten ist. Nachberechnungen haben ergeben dass der Lärm nachts auch im 1. OG der Liegenschaften von 0.4 bis 1.0 dB(A) überschritten sein wird. Aufgrund der Detailberechnungen werden die Planungswerte möglicherweise an den Nordfassaden beider Liegenschaften im 1. Obergeschoss überschritten. Da es um Werte unter 1.0 dB (A) geht, sind die Unsicherheiten des Modells zu berücksichtigen. Der Kanton sicherte am Augenschein zu, dass nach Erstellung der Anlage eine Lärm-Nachmessung gemacht werde.