10 LSV zu Recht stattgegeben wurde. Dem Gesuch um Gewährung von Erleichterungen für das Gebäude des Beschwerdeführers hat die Vorinstanz in Anwendung von Art. 10 LSV stattgegeben und den Einbau von entsprechenden Schallschutzmassnahmen durch den Strassenbauer angeordnet. Die Liegenschaft des Beschwerdeführers an der Hermesbühlstrasse liegt in der Zone W2. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe ES II gemäss Art. 43 LSV. Die Planungswerte betragen tagsüber 55 dB(A) und nachts 45 dB(A). Nach den Modellrechnungen wird angenommen, dass auch im Jahre 2018 der Planungswert tagsüber eingehalten ist.