Das BJD dokumentiert in einem Plan die Lärmentlastungen auf dem bestehenden Strassennetz nach Erstellung der Westtangente. Der nachträglich eingereichte Plan zeigt die Abnahmen des Motorfahrzeugverkehrs auf dem städtischen Strassennetz und die entsprechenden nach dem Modell gerechneten Lärmreduktionen. Auf Grund dieser Stellungnahmen geht das Gericht davon aus, dass die durch das Vorhaben verursachten zusätzlichen Umweltbeeinträchtigungen durch Interessen der Allgemeinheit an seiner Ausführung aufgewogen werden.