Es stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu und schliesst sich der vorläufigen Beurteilung durch die kantonale Umweltschutzfachstelle an. In Bezug auf den Lärm ist das Bundesamt mit den aufgeführten Ergebnissen der Untersuchung, der Beurteilung der erwarteten Projektauswirkungen und den vorgesehenen Massnahmen während der Bau- und Betriebsphase einverstanden. Es schliesst sich der Beurteilung der kantonalen Umweltschutzfachstelle an und unterstützt deren Anträge. Das BJD dokumentiert in einem Plan die Lärmentlastungen auf dem bestehenden Strassennetz nach Erstellung der Westtangente.