Nach Auffassung der Umweltgutachter ist das Projekt als Ganzes unter Berücksichtigung der vorgesehenen Massnahmen mit der Umweltgesetzgebung vereinbar (Umweltverträglichkeitsbericht, 5. Zusammenfassung/Synthese und Gesamtbeurteilung, S. 117 f.). Gemäss der definitiven Beurteilung des UVB durch die kantonale Umweltfachstelle vom 18. November 2004 (S. 8) können entlang der Neubaustrecke bei den meisten Liegenschaften die massgeblichen Planungswerte eingehalten werden. Bei 7 Liegenschaften wird dieser Wert um 1-5 dB(A) überschritten. Aus der Sicht des Amtes für Umwelt können in diesen Fällen Erleichterungen gewährt werden.