Die Entlastung West halte die Anforderungen der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) ein. Bei der Beurteilung der gesamten Umweltbelastungen kommen die Verfasser zum Schluss, dass durch die Neuordnung des Verkehrs im Raum Solothurn bedeutende Entlastungen insbesondere im Zentrum erreicht werden, weshalb die von der neuen Strasse ausgehenden Belastungen als tolerierbar angesehen werden können. Nach Auffassung der Umweltgutachter ist das Projekt als Ganzes unter Berücksichtigung der vorgesehenen Massnahmen mit der Umweltgesetzgebung vereinbar (Umweltverträglichkeitsbericht, 5. Zusammenfassung/Synthese und Gesamtbeurteilung, S. 117 f.).