Die Immissionsgrenzwerte werden nirgendwo überschritten. Gemäss UVB werden vereinzelte Grenzwertüberschreitungen an der Allmendstrasse 2, an der Bielstrasse 69, an der Gibelinstrasse 10 und 4, an der Römerstrasse 62 und 66, an der Brühlgrabenstrasse 22 und an der Hermesbühlstrasse 75 vorausgesagt. Dem Massnahmenblatt Lär-18 im Anhang zum UVB lässt sich entnehmen, dass die Bauherrschaft verpflichtet wird, die lärmempfindlichen Räume bei insgesamt 7 Liegenschaften entlang der Neubaustrecke gegen Lärm zu dämmen. Im Beschluss des Regierungsrates werden für diese Liegenschaften Erleichterungen hinsichtlich Einhaltung der Planungswerte gewährt.