Zwischen dem Knoten Bürenstrasse und dem Anschluss Obach handelt es sich um eine zweispurige Ausserortsstrecke in Hochlage. Zwischen dem Knoten Obach und dem Knoten Allmendstrasse liegt die zweispurige Innerortsstrasse in einem Tunnel. Vom Knoten Allmendstrasse bis zur Weissensteinstrasse liegt die zweispurige Innerortsstrasse ebenerdig. Die Strasse hat sowohl Durchleitungs- als auch Erschliessungs- und Sammelfunktionen für die Stadt zu erfüllen. Der Beschwerdeführer ist Anwohner der durch die aufgelegten Pläne bewilligten Strasse. Seine Liegenschaft wird durch den Lärm dieser Strasse belastet. Er ist zur Beschwerde grundsätzlich legitimiert (..).