Der Regierungsrat ist zuständig für die Prüfung der Pläne auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit sowie auf die Übereinstimmung mit übergeordneten Planungen. Das Verwaltungsgericht überprüft Rechts- und Sachverhaltsfragen frei, übt jedoch keine Ermessenskontrolle aus (§ 52 VRG, BGS 124.11). Es belässt den Planungsbehörden in fachlicher Hinsicht den notwendigen Beurteilungsspielraum. Gebaut werden soll eine neue Zweispurstrasse von der Weissensteinstrasse über die neue Aarebrücke und den Knoten Bürenstrasse zum Portal der Autobahn A5 („Westtangente“, Kantonsstrasse H5a), eine kombinierte Velo- und Fussgängerbrücke über die Aare.