Einsprachen gegen die Pläne K und L der Flankierenden Massnahmen zur A5 seien nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Seinen Einwänden wurde nicht gefolgt und die Einsprache wurde abgewiesen. 3. B. erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Er verlangt, der Regierungsratsbeschluss sei aufzuheben und das gesamte Geschäft sei zur erneuten Prüfung zurückzuweisen. Im Kern verlange er aber weiterhin Lärmschutzmassnahmen und verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Hermesbühl-, Küngolt- und Gibelinstrasse. Der Knoten Allmendstrasse sei aufzuheben.