Nach den Einspracheverhandlungen wurden 18 Einsprachen zurückgezogen. Die übrigen Einsprecher, u.a. auch B. und der Verkehrsclub der Schweiz VCS, hielten an ihren Einsprachen fest. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 18. Januar 2005 wurden die Erschliessungs- und Gestaltungspläne der Kantonsstrasse H5a genehmigt und die Einsprachen wurden abgewiesen. Gemäss Annahme der Vorinstanz war der Einsprecher zur Einsprache gegen den Erschliessungsplan B 12.1 (Erschliessungsplan Westtangente) legitimiert. Zur Einsprache gegen den Plan B 12.4 (Flankierende Massnahmen zur Westtangente: Situation) sei er nicht legitimiert. Einsprachen gegen die Pläne K und L der Flankierenden