SOG 2005 Nr. 19 Bau der Westtangente. Lärmschutz. Vorsorgeprinzip. Eine Verlängerung des Tunnels ist technisch nahezu unmöglich und wirtschaftlich untragbar. Aus städtebaulichen Überlegungen ist die Errichtung von Lärmschutzwänden wenn immer möglich zu vermeiden. Reduktion der Geschwindigkeit, Einbau von Schallschutzfenstern. Sachverhalt: 1. Vom 8. Juni bis 9. Juli 2004 legte das Bau- und Justizdepartement (BJD) in Anwendung von § 69 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, BGS 711.1) das Projekt „Solothurn, Entlastung West“ auf. Im Westen der Stadt Solothurn soll eine neue, etwa 2 km lange Zweispurstrasse gebaut werden.