{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2005-04-27", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2005-55_2005-04-27.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=93056&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=1&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6e04a459f2b7f7f8e1af78b96fcce02e"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2005.55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 27.04.2005 VWBES.2005.55"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 27.04.2005 VWBES.2005.55"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 27.04.2005 VWBES.2005.55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erschliessungs- und Gestaltungspläne"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:58:42", "Checksum": "d309d9814d494d3e9db9cb62d9724c53", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 27.04.2005 VWBES.2005.55\nRegeste:\nErschliessungs- und Gestaltungspläne\n\nSOG 2005 Nr. 19\nBau der Westtangente. Lärmschutz. Vorsorgeprinzip. Eine Verlängerung des Tunnels ist technisch nahezu unmöglich und wirtschaftlich untragbar. Aus städtebaulichen Überlegungen ist die Errichtung von Lärmschutzwänden wenn immer möglich zu vermeiden. Reduktion der Geschwindigkeit, Einbau von Schallschutzfenstern.\nSachverhalt:\n1. Vom 8. Juni bis 9. Juli 2004 legte das Bau- und Justizdepartement (BJD) in Anwendung von § 69 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, BGS 711.1) das Projekt „Solothurn, Entlastung West“ auf. Im Westen der Stadt Solothurn soll eine neue, etwa 2 km lange Zweispurstrasse gebaut werden. Hauptelemente der Strasse sind die neue Aarebrücke und ein ca. 350 m langer Tunnel im Bereich der Weststadt. Das Projekt hat zum Ziel, Wohn- und Zentrumsgebiete der Stadt Solothurn mittels einer neuen Umfahrung zu entlasten und die Entwicklung des Wohn- und Arbeitsplatzgebietes Obach/Mutten durch eine Verkehrsanbindung an das Nationalstrassennetz voranzutreiben. Das Projekt verbindet zudem die Bezirke Wasseramt und Bucheggberg mit dem Bezirk Lebern unter direkter Anbindung des Leberbergs an die Nationalstrasse.\nIm Rahmen der flankierenden Massnahmen wird die Wengibrücke in der Vorstadt von Solothurn für den motorisierten Individualverkehr geschlossen. Das aufgelegte Projekt basiert auf dem allgemeinen Projekt „Entlastung West“ aus dem Jahr 1991. 1997 haben die Stimmbürger dem Projekt zugestimmt und 2002 die Finanzierung des Projekts beschlossen. Im Sommer 2003 fand das Mitwirkungsverfahren statt. Aufgelegt wurden die Erschliessungs- und Gestaltungspläne für die Kantonsstrasse H5a mit den Projektelementen Westtangente, Flankierende Massnahmen zur Westtangente und Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Gleichzeitig aufgelegt wurden die Projekte Neubau der Rötibrücke, Umgestaltung Bahnhofplatz und Flankierende Massnahmen zur Autobahn A5.\nFolgende Nutzungspläne legte das BJD öffentlich auf: Westtangente (B.12.1), Dammschüttung (B.12.3), Aarebrücke (B.31.1), Aaresteg (B.31.2), Tunnel Gibelin (B.31.3), Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen „Aareufer Mutten“ (B.12.2) und die flankierenden Massnahmen zur Westtangente (Bereich Vorstadt-Westbahnhof-Amthausplatz, insbesondere Wengibrücke) (B.12.4). Zur Orientierung wurden gleichzeitig bekannt gemacht der Technische Bericht (A.1), der Umweltverträglichkeitsbericht (A.2), der Raumplanungsbericht (A.3), die Flankierenden Massnahmen zur Westtangente (Bericht zum Erschliessungsplan, Mitwirkungsbericht) (A.4), die Übersicht (B.11), Längenprofil (B.13) und Querprofil (B.21) der Westtangente, Landerwerbsplan (B.15.1 und B.15.2), die Brücke SBB (B.31.4) und die Brücke RM (B.31.5).\n2. Innert der Einsprachefrist gingen 29 Einsprachen ein. Die Einsprache des B. richtet sich gegen die Kantonsstrasse H5a, Solothurn Entlastung West im Abschnitt Brücke SBB bis Knoten Weissensteinstrasse. Er reichte Projektverbesserungsvorschläge für diesen Abschnitt ein mit dem erklärten Ziel, die zu erwartenden Lärmemissionen quellennah zu dämmen und den bereits bestehenden und noch zu erwartenden Fluchtverkehr in diesem Bereich zu unterbinden. Es seien in diesem Abschnitt keine Lärmschutzmassnahmen, wie lärmhemmender Strassenbelag, Lärmschutzwände, Strassenbedeckung oder lärmabhaltende Bebauung vorgesehen. Die verkehrsberuhigenden Massnahmen an der Küngoltstrasse und an der Hermesbühlstrasse seien ungenügend. Zur Verbesserung des Projekts schlug er vor, den Gibelintunnel bis Knoten Bielstrasse zu verlängern, den Knoten Allmendstrasse zu streichen, die Gibelinstrasse nördlich der Einmündung Hermesbühlstrasse aufzuheben und Küngoltstrasse und Hermesbühlstrasse als Sackgassen auszubilden.\nNach den Einspracheverhandlungen wurden 18 Einsprachen zurückgezogen. Die übrigen Einsprecher, u.a. auch B. und der Verkehrsclub der Schweiz VCS, hielten an ihren Einsprachen fest. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 18. Januar 2005 wurden die Erschliessungs- und Gestaltungspläne der Kantonsstrasse H5a genehmigt und die Einsprachen wurden abgewiesen. Gemäss Annahme der Vorinstanz war der Einsprecher zur Einsprache gegen den Erschliessungsplan B 12.1 (Erschliessungsplan Westtangente) legitimiert. Zur Einsprache gegen den Plan B 12.4 (Flankierende Massnahmen zur Westtangente: Situation) sei er nicht legitimiert. Einsprachen gegen die Pläne K und L der Flankierenden Massnahmen zur A5 seien nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Seinen Einwänden wurde nicht gefolgt und die Einsprache wurde abgewiesen.\n3. B. erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Er verlangt, der Regierungsratsbeschluss sei aufzuheben und das gesamte Geschäft sei zur erneuten Prüfung zurückzuweisen. Im Kern verlange er aber weiterhin Lärmschutzmassnahmen und verkehrsberuhigende Massnahmen auf der Hermesbühl-, Küngolt- und Gibelinstrasse. Der Knoten Allmendstrasse sei aufzuheben. Für die Erdgeschosse und die 1. Obergeschosse an der Nord- und Westfassade seiner Häuser an der Hermesbühlstrasse seien zumindest Lärmschutzfenster einzubauen. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt.\nAus den Erwägungen:"}