§ 4 der ZO sieht in diesem Gebiet eine zweigeschossige Wohnzone W2a mit einer Ausnützungsziffer von 0.35 für freistehende Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser vor. Zudem gilt der Gestaltungsplan „H.-Park“ vom 9. Dezember 2002. Nach § 4 Ziff. 5 i.V.m. § 7 des Zonenreglements (ZR) haben in der Zone W2a Neu- und Umbauten, der landschaftlichen Empfindlichkeit und der architektur- und kulturgeschichtlich bedeutsamen Umgebung entsprechend, in besonderem Mass auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen.