Das Bau- und Justizdepartement (BJD) hiess diese gut und hob die Baubewilligung auf. Die von der Bauherrschaft geplanten Mehrfamilienhäuser seien mit Flachdächern versehen. Dies sei nach § 7 der Zonenordnung nicht zulässig. Zudem würden die Häuser 1 und 2 zusammen mit der Einstellhalle die Gebäudelänge von 20 m überschreiten. Das Verwaltungsgericht weist die dagegen erhobene Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: 2. Das Gebiet H.-Park liegt im Zentrum von D. Die Bebauung dieses Gebietes wird in der kommunalen Zonenordnung vom 2. Februar 2000 (ZO) geregelt. § 4 der ZO sieht in diesem Gebiet eine zweigeschossige Wohnzone