SOG 2005 Nr. 18 § 21 KBV. Beim Messen der Gebäudelänge sind alle Hochbauten einzubeziehen, auch eingeschossige Zwischentrakte. Einzig unterirdische Bauten, die vollständig unter dem gewachsenen Terrain liegen, sind von den Abstandsvorschriften befreit. Verbot von Flachdächern aus ästhetischen Gründen im kommunalen Reglement. Sachverhalt: Im Jahr 2004 bewilligte die Bau-, Werk- und Planungskommission D. im H.-Park drei Mehrfamilienhäuser. Die dagegen eingereichten Einsprachen wurden abgewiesen. Anwohner erhoben Verwaltungsbeschwerde. Das Bau- und Justizdepartement (BJD) hiess diese gut und hob die Baubewilligung auf.