Juristische Entscheide unterscheiden sich von politischen im Wesentlichen durch ihre Begründung. Es geht um die möglichst schlüssige, kohärente Einbettung eines Entscheids im Einzelfall in den vorhandenen Rechtsstoff. Dies verlangt eine überzeugende Argumentation. Die Begründung rationalisiert den Entscheid, schafft Transparenz und Akzeptanz. Je grösser der Handlungsspielraum der verfügenden Behörde ist, desto höhere Anforderungen sind an die Begründungsdichte zu stellen. Nur wenn der Betroffene die Gründe der Entscheidbehörde kennt, kann er sich vor einer übergeordneten Instanz dagegen sachgerecht zur Wehr setzen.