Die Abschätzungsanzeige ist eine auf öffentliches Recht gestützte Anordnung der Gebäudeversicherung, die dem Versicherten einen Anspruch auf eine Zahlung verschafft und implizit weitergehende Entschädigungsforderungen abweist. Sie schliesst das Verwaltungsverfahren und eröffnet das Beschwerdeverfahren (Alfred Kölz/Isabelle Häner: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1999, Rz. 189). Sie stellt folglich eine Verfügung dar. b) Damit sind aber auch die formellen Elemente einer Verfügung einzuhalten. Wie sich dem Lehrbuch entnehmen lässt sind dies: Bezeichnung als Verfügung. Dies gilt umso mehr, wenn die Verfügung in Briefform ergeht.